14:43) und dass sie nicht wisse, was passiert wäre, wenn sie nur erzählt hätte, sie sei draussen gewesen, ohne etwas von der Schlange zu erzählen (ab Min. 14:59). Weiter erklärte sie, ausser der Schlange habe sie noch nie etwas erfunden. Auf Ergänzungsfragen der vormaligen Verteidigerin des Beschuldigten betreffend ihren Handygebrauch äusserte C.________ (ab Min. 15:00), sie habe von E.________'s Bruder ein Handy bekommen, um damit umgehen zu lernen. Sie habe es dann in die Schule mitgenommen, was sie nicht hätte tun dürfen und es deshalb wieder abgeben müssen. Dies auch wegen «Mami» und ihm, weil das «Mami» andauernd schreibe «und ja…».