25 Zu Beginn der Einvernahme bestätigte C.________ die von ihr in der ersten Videobefragung gemachten Aussagen (ab Min. 14:09). Daraufhin folgten Ergänzungen zur Erstbefragung (ab Min 14:10), wobei C.________ zunächst darauf hinwies, dass sie sich beim letzten Mal einige Sachen nicht zu sagen getraut und beispielsweise die Geschichte mit der Schlange nur erfunden habe. Dies habe sie getan, weil sie Angst gehabt und ihr «Mami» und «ihn» (den Beschuldigten) habe schützen wollen.