Sie habe dasselbe gemacht und danach seien sie aus dem Schlafzimmer gegangen. Auf Frage, wann der Beschuldigte ihr gesagt habe, dass sie niemandem etwas sagen dürfe, erklärte C.________, das sei nach dem Abendessen gewesen, also bevor ihr «Pflegmami» geläutet habe. Er habe ihr gesagt, sie dürfe niemandem etwas sagen. Es folgten Detailfragen zum «näher an sie Heranrutschen». C.________ berichtete (ab Min. 09:21), das sei bereits im Restaurant beim Eisessen passiert. Es sei ihr sehr unangenehm gewesen, sonst sei im Restaurant aber nichts passiert. Sie habe sich nicht gewagt, ihrem «Mami» oder «Pflegmami» etwas zu sagen.