Nachfolgend wird auf die Einvernahme von C.________ detailliert eingegangen, wobei teilweise der zusammenfassende Ablauf durch die Polizei (pag. 35 ff.) übernommen und ergänzt wird sowie die wichtigsten Aussagen der Privatklägerin kursiv hervorgehoben werden: Zu Beginn der Einvernahme (ab Min. 09:01) fragte die Polizistin C.________, ob sie wisse, weshalb sie heute hier sei, was C.________ verneinte. Daraufhin entgegnete die Polizistin, sie habe doch mit ihrem «Pflegmami» über «ein Thema» gesprochen, worauf C.________ antwortete: «Ja, wir haben vorhin besprochen, was ich sagen soll […]. Ich soll… ich kann weinen, ich kann machen… ich kann alles sagen, hat sie gesagt».