Im Zusammenhang mit diesem Kalender ist denn auch zu erwähnen, dass komisch anmutet, dass der Beschuldigte in seiner ersten Einvernahme von sich aus auf diesen zu sprechen kam, wohl weil er vermutete, die Polizei könnte ihn anlässlich der Hausdurchsuchung gefunden haben. Schliesslich wurde ihm damals weder der Kalender noch die exakte Aussage von C.________ vorgehalten, sondern lediglich gesagt, C.________ hätte erklärt, dass er ihr im Schlafzimmer Bilder nackter Frauen gezeigt habe (pag. 24 Z. 95 ff.), womit der Beschuldigte von der Polizei erfuhr und dabei nicht wissen konnte, dass C.________ vom besagten Kalender gesprochen hatte (pag. 451 Z. 9 f.).