___ nachdem ersterer am 29. Mai 2018 um ca. 13:00 Uhr aus der Polizeihaft entlassen worden war sowohl den Abend des 29. Mai 2018 als auch denjenigen des 30. Mai 2018 zusammen. Dabei diskutierten sie laut dem Beschuldigten über die Vorwürfe C.________'s, bekundeten ihr Unverständnis über deren Anschuldigungen und besprachen, wie sie selber den 12. Mai 2018 erlebt hätten (pag. 450 Z. 21 ff.). Dass der Beschuldigte und J.________ ihre Versionen dabei – womöglich auch unterbewusst – aneinander angepasst haben, ist angesichts der Tatsache, dass sie ein Paar sind, anzunehmen und lebensnah.