___ C.________ und er zu seinem Domizil zurückspaziert und hätten dort gemeinsam «zNacht» gegessen und einen Tierfilm geschaut. Dazwischen habe es noch einen «Zwischenfall» gegeben. C.________ habe in der Wohnung ihrer Mutter einen Tierfilm holen wollen und sei danach völlig verstört und «durch den Wind» wieder zurückgekehrt, angeblich, weil sie eine Schlange gesehen habe (zum Ganzen pag. 23 Z. 33 ff.). In der erst- und der oberinstanzlichen Hauptverhandlung hat der Beschuldigte diese Aussage derjenigen seiner Freundin (vgl. pag. 45 Z. 41 ff.) angepasst und neu übereinstimmend mit J.________ behauptet, C.____