___ sei ihr «Täschli» holen gegangen, bevor sie die Wohnung des Beschuldigten betreten hätten, erklärte E.________ erneut (pag. 439 Z. 23 ff.): Nein. Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich Frau C.________ damals auf dem Balkon gefragt habe, wo sie wohnt. Sie hat mir dann den Weg zu ihrer Wohnung gezeigt und gesagt, dort auf der Treppe habe C.________ angeblich die Schlange gesehen. Zudem hat mir Frau C.________ erzählt, dass sie C.________ zum «Znachtessen» gerufen habe, worauf C.________ einfach losgerannt sei und gesagt habe, sie gehe ihr «Täschli» holen. Sie (Frau C.________) habe gar nicht mehr reagieren