Anschliessend hätten sie zusammen gegessen und einen Film geschaut. Als die «E.________» C.________ gegen 22:00 Uhr abgeholt hätten, sei sie immer noch «etwas komisch drauf» gewesen und als sie um ca. 22:30 Uhr mit ihren Pflegeeltern nach Hause gegangen sei, habe sie gar nicht mehr richtig «tschüss» gesagt (zum Ganzen pag. 45 Z. 44 ff.). Der Beschuldigte hatte der Polizei zuvor ebenfalls erklärt, C.________ sei «total verstört» zurückgekommen und habe erzählt, sie hätte draussen eine Schlange gesehen. Anders als J.________ gab er aber an, er sei dann mit der verstörten C.________ durch die Wohnung gegangen und habe gesagt, sie könne sich im Schlafzimmer ausruhen.