439 Z. 5 ff.). Insgesamt sind E.________'s Schilderungen somit widerspruchsfrei, nachvollziehbar, lebhaft und ehrlich. Sie stimmen soweit möglich mit den Ausführungen im Konsultationsbericht des Inselspitals und im Therapiebericht überein. Zudem können sie mit dem Protokoll der Anhörung von C.________ am 19. Juli 2018 bei der KESB in Einklang gebracht werden. Daraus geht nämlich hervor, dass C.________ berichtet habe, sie hätte mehrmals täglich Selbstmordgedanken, fühle sich «total scheisse» und frage sich, wieso sie «häreghäbt» und sich nicht gewehrt habe.