Nachdem sie am Ende ihrer ersten Befragung erklärte, sie sei sehr froh, dass sie C.________ nun in professionelle Hände geben könne, weil sie wieder «wie eine Mutter» funktionieren können möchte (pag. 29 Z. 138 ff.), äusserte sie in der Berufungsverhandlung auf Frage, ob sie C.________ nach ihrer Meldung und Befragung bei der Polizei am 22. Mai 2018 resp. vor C.________'s erster Videobefragung weiterhin