Nach dem 12. Mai 2018 sei C.________'s Verhalten aber eben nicht so gewesen wie wenn sie lüge, «sondern echt». Wenn sie «sonst einen Seich» mache, dann werde sie eher aggressiv und «hässig» auf sich selbst und sei nicht wie nach dem 12. Mai 2018 in sich gekehrt, anhänglich und traurig (zum Ganzen pag. 442 Z. 2 ff.). Auf Vorhalte lieferte E.________ überzeugende Erklärungen. Als ihr beispielsweise vorgehalten wurde, C.________ habe zu Beginn der ersten Videobefragung angegeben, sie (E.________) hätte ihr gesagt, was sie der Polizei sagen solle, führte sie aus (pag. 438 Z. 35 ff.): Ich habe sie dazu aufgemuntert, ehrlich zu sein und alles zu sagen.