29 Z. 132 f. und pag. 31 ff.). Weiter erscheinen ihre Aussagen authentisch und ehrlich. E.________ räumte zum Beispiel ein, dass C.________ sie manchmal anlüge, «aber nicht bei gravierenden Sachen», und beschrieb wiederum überzeugend, man merke C.________ sehr schnell an, wenn sie lüge, sie zeige dann ein spezielles Verhalten und es sei ihr schnell unwohl. Sie komme dann spätestens am nächsten Tag und gebe zu, gelogen zu haben (zum Ganzen pag. 437 Z. 29 ff.). Nach dem 12. Mai 2018 sei C.________'s Verhalten aber eben nicht so gewesen wie wenn sie lüge, «sondern echt».