13 Sie sagte in beiden Einvernahmen konstant, differenziert, detailliert und nachvollziehbar aus. Gleichzeitig beschrieb sie eindrücklich und ausführlich, wie sich C.________ am 12. Mai 2018 – nachdem sie und ihr Ehemann sie gegen 22:00 Uhr beim Beschuldigten und J.________ abgeholt hätten – sowie in der darauffolgenden Woche verhalten habe. Sie schilderte Gedankengänge und Gespräche, indem sie beispielsweise erklärte, was sie mit C.________ besprochen habe und was sie und ihr Ehemann sich überlegt hätten (u.a. pag. 27, pag. 28 Z. 94, pag. 29 Z. 132 f. und pag.