441 Z. 34 ff.). All diese Reaktionen, Gefühle und Emotionen, die C.________ nach dem 12. Mai 2018 gezeigt habe, hätten ihr klargemacht, dass es C.________ wirklich schlecht gehe und sie schliesslich dazu bewogen, den Vorfall der Polizei zu melden (pag. 442 Z. 1 ff.). Unter Berücksichtigung, dass die Pflegeeltern C.________ im Mai 2018 seit zehn Jahren kannten (pag. 28 Z. 95), ihren Zustand nach dem 12. Mai 2018 als völlig abnormal und atypisch wahrnahmen sowie wussten, dass C.________ von sich aus nicht erzählen würde, wenn etwas vorgefallen wäre, erscheint es verständlich und lebensnah, dass E.________ bei C.________ zunächst nachfragte, ob resp.