und N 370 f.). 12.3.2 Aussagen von E.________ C.________'s Pflegemutter, E.________, wurde am 22. Mai 2018 durch die Polizei (pag. 26 ff.) und am 15. Januar 2021 in der Berufungsverhandlung (pag. 434 ff.) befragt. Nebst dem findet sich ihre schriftliche Dokumentation, in der sie den Verlauf des Abends vom 12. Mai 2018 sowie der darauffolgenden Tage und Nächte aus ihrer Sicht schilderte, in den Akten (nachfolgend: «Wahrnehmungsbericht» [pag. 31 ff.]). Die Kammer erachtet E.________'s Aussagen als glaubhaft.