Ausgangspunkt ist dabei die sog. Nullhypothese, die zu widerlegen ist. Hauptfrage ist, ob die befragte Person mit ihren Fähigkeiten die zu untersuchende Aussage hätte machen können, ohne dass sie auf einem selbst erlebten Hintergrund beruht. Ist diese Frage zu verneinen, erscheint eine Aussage aufgrund inhaltlicher Realkriterien als glaubhaft. Eine detaillierte Schilderung der Geschehnisse spricht in der Regel dafür, dass eine Aussageperson über Selbsterlebtes berichtet, zumal es wesentlich schwieriger ist, eine nicht erlebte Geschichte selber mit lebhaften Elementen zu schmücken, so dass sie als selbst erlebt erscheint.