12.3 Subjektive Beweismittel 12.3.1 Vorbemerkungen Vorab kann auf die korrekten vorinstanzlichen Ausführungen zur Aussagenanalyse verwiesen werden (S. 5 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 317). Sodann ist teilweise in Wiederholung dazu festzuhalten, dass Aussagen nach der Entstehungsgeschichte (der «Geburtsstunde» der Aussagen), der inhaltlichen und motivationsbezogenen Realkennzeichen sowie der Konstanz, Strukturgleichheit, logischen Konsistenz, Homogenität und Folgerichtigkeit zu überprüfen sind. Ausgangspunkt ist dabei die sog. Nullhypothese, die zu widerlegen ist.