446 Z. 20 ff. [Beschuldigter] und pag. 45 Z. 44 ff. [J.________]). Ob diese Schlange oder andere Faktoren zu dieser unbestrittenen Traumatisierung C.________'s geführt haben, ist Gegenstand der vorliegenden Beweiswürdigung. 12.3 Subjektive Beweismittel 12.3.1 Vorbemerkungen Vorab kann auf die korrekten vorinstanzlichen Ausführungen zur Aussagenanalyse verwiesen werden (S. 5 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung;