11 digten traumatisiert worden, sondern stets nur festgehalten, es sei anzunehmen, dass C.________ am 12. Mai 2018 (aus welchen Gründen auch immer) eine erhebliche Traumatisierung erlitten habe. Dies bestätigten ansatzweise auch der Beschuldigte und J.________, gaben sie doch an, C.________ sei am Abend des 12. Mai 2018 von einem Moment auf den andern – angeblich wegen einer Schlange, die sie vor dem Haus gesehen habe – «wie durch den Wind» bzw. «total verstört» gewesen (pag. 23 Z. 43 ff., pag. 25 Z. 137 und pag. 446 Z. 20 ff.