lichkeit innert wenigen Monaten (erheblich) verändert bzw. verschlechtert habe. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich beim fraglichen Bericht um einen Therapiebericht handelt, der angesichts dessen, dass Therapeuten das Interesse ihrer Patienten – vorliegend der Privatklägerin, mithin einer Partei – wahren müssen, zwar mit gewisser Vorsicht zu interpretieren ist, aber aus Sicht der Kammer entgegen der Auffassung der Verteidigerin nicht «subjektiv gefärbt», sondern vielmehr objektiv und differenziert erscheint. Schliesslich unterschied die Verfasserin stets zwischen dem, was C.________ geschildert habe und dem, was aus ihrer therapeutischen Sicht daraus gefolgert werden könne.