Die Therapeutin hielt diesbezüglich im Sinne «diagnostischer Überlegungen» fest, durch C.________'s Vorgeschichte seien zwar Belastungen bekannt (bspw. die physische Gewalt seitens ihrer leiblichen Mutter), die ebenso Einfluss auf ihre bestehende Symptomatik haben könnten. Jedoch habe C.________'s vorherige Therapeutin ihren Psychostatus im Dezember 2017 als stabil, ohne psychotische Symptome, Suizidgedanken und/oder dissoziative Bewusstseinsstörungen erachtet und C.________ selber sowie ihre engsten Bezugspersonen hätten eine massive Zunahme der erwähnten Symptome nach dem 12. Mai 2018 beschrieben, weshalb anzunehmen sei, dass sich C.________'s psychische Befind-