In der Zeit nach dem 12. Mai 2018 sei aufgrund der Schwere der Belastungssymptome vielmehr intensiv an C.________'s psychischer Stabilisierung gearbeitet worden (zum Ganzen pag. 205). Demzufolge kann einleitend festgehalten werden, dass C.________'s Aussagen vom 28. Mai 2018 (erste Videoeinvernahme) und mit grösster Wahrscheinlichkeit auch vom 7. März 2019 (zweite Videoeinvernahme) ausserhalb – resp. weder neben noch nach – einer thematisch gleichgelagerten therapeutischen Auseinandersetzung mit dem Vorfall erhoben wurden. Weiter ergibt sich aus dem Therapiebericht, dass C.________