8 zählen und über unzählige Therapiestunden hinweg «zu faken», sei höchst unwahrscheinlich. Insgesamt seien C.________'s Aussagen daher glaubhaft. Der Beschuldigte habe sich hingegen stereotyp und flach geäussert. Seine Behauptung, C.________ habe in seinem Schlafzimmer «umegschnäuget» bzw. «umegnuschet» und so den Kalender mit den nackten Frauen entdeckt, überzeuge nicht, zumal ein solches Verhalten überhaupt nicht zu C.________ passe.