_ habe vielmehr differenziert ausgesagt und beispielsweise nicht einfach sämtliche Fragen der Polizistin bejaht, sondern sich vielmehr authentisch, konsistent, detailreich und nachvollziehbar geäussert. Ihr Aussageverhalten sei ausserdem deliktsspezifisch und Widersprüche fänden sich in ihren Aussagen nur betreffend Zeitangaben, was bei retardierten Opfern normal und daher nicht weiter von Belang sei. Insbesondere im Kerngehalt seien C.________'s Schilderungen absolut nachvollziehbar und konsistent.