_ wegen falscher Anschuldigung angezeigt habe. Insgesamt habe der Beschuldigte die von C.________ geschilderten Nebengeschichten also bestätigt, das Kerngeschehen aber bestritten und ansonsten praktisch keine Details und eigene Gefühle geschildert, sondern vielmehr sein Unverständnis darüber bekundet, dass C.________ ihn anschuldige, obschon er sich bis anhin noch nie etwas habe zuschulden kommen lassen (zum Ganzen S. 20 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 332 ff.).