6. Anklagesachverhalt Mit Anklageschrift vom 8. Mai 2019 (pag. 229 ff.) wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 12. Mai 2018 zwischen 18:00 Uhr und ca. 20:00 Uhr in seiner Wohnung an der G.________ (Strasse) in F.________ mehrfach sexuelle Handlungen mit Kindern vorgenommen zu haben. Konkret soll er die damals dreizehnjährige Tochter seiner Lebenspartnerin, C.________, im Schlafzimmer mit der Hand über und unter den Kleidern an den Brüsten berührt sowie sie dazu veranlasst haben, mit ihrer Hand sein steifes Glied zu berühren. Weiter soll er erfolglos versucht haben, im