5. Die Zivilklage sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Privatklägerin abzuweisen. III. 6. Über die Löschung des DNA-Profils und der erkennungsdienstlichen Daten sei gerichtlich zu verfügen. Fürsprecherin D.________ stellte für die Privatklägerin in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung folgende Anträge (pag. 467): 1. A.________ sei schuldig zu erklären der sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen am 12.05.2018 in F.________, z.N. von C.________ gemäss Ziff. I. AKS. 2. A.________ sei angemessen zu bestrafen. 3. A.________ sei zu verurteilen