3 Mit Eingabe vom 2. Juni 2020 ersuchte Rechtsanwältin B.________ um Einsetzung als amtliche Anwältin des Beschuldigten, weil das Mandat von Rechtsanwältin H.________ kanzleiintern auf sie übertragen worden sei. Im Weiteren erklärte sie namens und im Auftrag des Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufung und focht das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 2. Dezember 2019 damit vollumfänglich an (zum Ganzen pag. 350 f.).