Liegen keine solchen Umstände vor, fehlt es am schutzwürdigen Interesse an einer neuerlichen Beurteilung der Sache. Als Folge davon wird auf die Sache nicht eingetreten. 21. Der Beschwerdeführer begründet seine Beschwerde im Schreiben vom 6. Mai 2020 damit, er sei nicht einverstanden mit dem Entscheid, er könne diesen Betrag nur in Raten von CHF 50.00-100.00 pro Monat bezahlen (pag. 3). In seiner Eingabe vom 12. Mai 2020 wiederholt er, er sei mit «der Sache» nicht einverstanden, da er in Raten bezahle. Das sei eine «politische Sache» und «wo sein Ausweis sei?» (pag. 1).