5. Mit Entscheid vom 30. April 2020 trat die SID auf die Beschwerde nicht ein (Akten SID, 2020.SIDGS.330, pag. 009 ff.). 6. Am 6./12. Mai 2020 erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 30. April 2020 und verlangte sinngemäss, der Entscheid der SID sei aufzuheben und es sei ihm die Bezahlung der Geldstrafe in Raten zu gewähren (pag. 1 und pag. 3). 7. Gestützt auf diese Eingaben eröffnete die 1. Strafkammer am 14. Mai 2020 das Beschwerdeverfahren und forderte die SID auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vorakten einzureichen (pag. 13 f.).