2. Am 21. Februar 2019 forderten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (BVD) den Beschuldigten mittels Verfügung erstmals zum Strafantritt betreffend den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe für die Geldstrafe von 60 Tagen sowie einer Busse von CHF 180.00 auf (Akten SID, 2020.SIDGS.8, pag. 003). Die dagegen erhobene Beschwerde des Beschwerdeführers wurde mit Beschwerdeentscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID) vom 23. Januar 2020 abgewiesen (Akten SID, 2020.SIDGS.8, pag. 102 ff.).