Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecherin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 14‘366.75. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecherin B.________ die Differenz von CHF 3‘124.90 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). II. A.________ wird aufgrund der rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. I.B. und in Anwendung der Artikel Art. 34, 40 aStGB, 49 Abs. 1, Art. 426 ff. StPO weiter verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten.