Zu einer Übertretungsbusse von CHF 2‘150.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 20.07.2017. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wurde auf 21 Tage festgesetzt. C. Im Widerrufsverfahren entschieden wurde: 1. Der A.________ mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 23.01.2017 für eine teilbedingte Strafe von 24 Monaten im Umfang von 18 Monaten gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. A.________ wird verwarnt. 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. 4. Auf die Ausrichtung einer Entschädigung wird verzichtet.