8. der einfachen Verkehrsregelverletzung, mehrfach wie folgt: 8.1 Nichtbeachten eines polizeilichen Haltezeichens, begangen am 12.05.2017 in Y.________; 8.2 Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, begangen am 15.07.2017 in Z.________; 8.3 Pflichtwidriges Verhalten bei einem Unfall mit Sachschaden, begangen am 15.07.2017 in Z.________; 8.4 Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 18 km/h, begangen am 23.07.2017 in Z.________; 8.5 Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse, begangen am 16./17.10.2017 in D.________(Ortschaft);