44 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 30. Januar 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der einfachen Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 12.05.2017 in Y.________, durch Inverkehrbringen eines Fahrzeuges in nicht vorschriftsgemässem Zustand, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ schuldig erklärt wurde