So unterstützt er seine Familie nicht nur finanziell, sondern auch in Bezug auf die Kinderbetreuung. Die familiäre Situation scheint sich zudem verbessert zu haben und die Kinder hängen an ihrem Vater. Eine Landesverweisung würde die Bindung zu seinem ungeborenen Kind gänzlich verunmöglichen und auch die Beziehung zu seinen beiden Töchtern und seiner Ehefrau stark beeinträchtigen. Schliesslich befindet sich der Lebensmittelpunkt des Beschuldigten – trotz einiger Beziehungen zu seinem Heimatland – in der Schweiz.