Der Beschuldigte äusserte im März 2009 (4 Monate nach seiner Einreise) anlässlich einer polizeilichen Befragung, dass das Leben in der Schweiz ganz anders als in Q.________(Ortschaft) sei und er sich noch nicht habe daran gewöhnen können (pag. 309). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er an, seine Kinder könnten in Q.________(Ortschaft) nicht leben, es sei eine Katastrophe. Er könne selbst nicht dort leben (pag. 1756, Z. 34 f.). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung gab er an, dass seine Familie kaputt gehe, wenn er zurück nach Q.________(Ortschaft) müsse. Q.________(Ortschaft) sei ein kaputtes Land (pag.