Der Rest seiner Familie, also seine Frau und seine Kinder seien in der Schweiz. Sein Bruder sei in AA.________(Ortschaft) (pag. 157, Frage 122). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab er an, einzig Kontakt zu seinem Vater in Q.________(Ortschaft) zu haben. Zu seinen Tanten, Onkeln und Cousins in Q.________(Ortschaft) pflege er keinen Kontakt (pag. 2307, Z. 38 f.). Anlässlich des Gesprächs bei der bKESB vom 31. Januar 2019 gab die Ehefrau des Beschuldigten zu Protokoll, dass es immer besser gehe und der Beschuldigte immer ruhiger werde, mehr Freunde habe und eine