So hat sich der Beschuldigte seither strafrechtlich wohlverhalten. Anlässlich der Berufungsverhandlung zeigte er sich einsichtig und gab an, ein Alkoholproblem gehabt zu haben. Der Alkohol habe einen grossen Teil bei ihm kaputt gemacht und er habe nun verstanden, was das Problem sei. Er habe bereits fünf bis sechs Jahre verloren und habe nun mit seiner Frau einen Plan erstellt. Er habe mit dem Alkoholtrinken aufgehört, habe einen Job und habe eine Therapie gemacht (pag. 2306, Z. 33 ff.). Zudem habe er mit seiner Familie eine neue Wohnung bezogen, die sich in unmittelbarer Nähe zu seinem Arbeitsort befinde.