Eine Schuldensanierung wäre in Anbetracht dessen nicht mehr möglich. Auf Frage, was sie von einer Landesverweisung halte, gab E.________ in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu Protokoll, dies sei absolut «beschissen», da sie danach endgültig und komplett alleine sei und dies auch finanziell. Es wäre für sie sehr doof und schwierig, dies dann so zu stemmen (pag. 1743, Z. 44 f.). Zugegebenermassen bezieht sie sich dabei – wie bereits die Staatsanwaltschaft und die Vorinstanz feststellten – hauptsächlich auf die finanziellen Aspekte sowie darauf, dass sie organisatorische Schwierigkeiten in Bezug auf die Betreuung der Kinder befürchtet.