40 Landesverweisung das Familienleben – vor allem auch mit Blick auf das ungeborene Kind – entsprechend stark beeinträchtigen. Im Weiteren scheint bezüglich der finanziellen Lage der Familie aufgrund der Arbeitsstelle des Beschuldigten endlich eine Verbesserung der Lage in Sicht zu sein. Die Ehefrau des Beschuldigten wäre infolge Aussprechens einer Landesverweisung auf sich alleine gestellt und müsste nebst der Kinderbetreuung auch ihre Ausbildung als tiermedizinische Praxisassistentin weiterführen. Eine Schuldensanierung wäre in Anbetracht dessen nicht mehr möglich.