2074 f., S. 100 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Dennoch scheint diesbezüglich eine Verbesserung der Situation eingetreten zu sein. Auf Frage, wie E.________ das Familienleben beschreiben würde, gab sie anlässlich der Berufungsverhandlung an, es sei viel besser. Es sei immer ein Auf und Ab gewesen. Sie hätten ihre Mitte finden müssen, da sie unterschiedliche Ansichten hätten (pag. 2301, Z. 11 ff.). Aus ihren Aussagen erhellt, dass der Beschuldigte für die Familie mittlerweile eine grössere Stütze darstellt. So sei er hauptsächlich für die Finanzen zuständig (pag. 2303, Z. 23 ff.) und kümmere sich um die beiden Töchter, wenn sie zur Arbeit gehe (pag. 2300, Z. 7 ff.).