Auf Frage der schulischen Heilpädagogin habe V.________ geäussert, dass sie mit ihrer Familie nicht gemeinsam am Tisch sitze, dies auch nicht an den Wochenenden oder während der Ferien. Aus dem von der Klassenlehrerin von W.________ verfassten Bericht (Stand 15. Februar 2021; pag. 2200 f.) geht hervor, dass W.________ pünktlich zum Unterricht erscheine und Aufträge, Hausaufgaben, Lernkontrollen etc. zuverlässig und termingerecht von zu Hause mitbringe (pag. 220). W.________ trage oftmals mehrere Tage die gleiche Kleidung, rieche streng und wirke ungewaschen. Sie sei allerdings eine gute Schülerin und werde – ausser in Mathematik – im nächsten Schuljahr die Sekundarstufe besuchen.