Sowohl die Schulsozialarbeiterin als auch die schulische Heilpädagogin hielten ihre diesbezüglichen Beobachtungen fest (pag. 2198). Bei diversen Gesprächen mit den Töchtern des Beschuldigten habe die Schulsozialarbeiterin feststellen können, dass die Familie keine oder kaum soziale Kontakte pflege und weder Freizeit- noch Ferienaktivitäten spürbar seien. Die Beziehung der Eltern scheine schwierig, es gäbe oft Streit, unterschiedliche Ansichten und Erziehungsstile seien spürbar und der Vater wirke aufbrausend und unberechenbar. Auf Frage der schulischen Heilpädagogin habe V.______