de. Am 25. November 2020 wurde durch den Vermieter der Familie X.________ erneut eine Gefährdungsmeldung (pag. 2217 ff.) betreffend die beiden Kinder gemacht, worauf die bKESB erneut ein Kindesschutzverfahren eröffnete. Der Vermieter sprach sich darüber aus, dass sich der Beschuldigte seltsam verhalte und gleich schreie. Ausserdem sei die Ehefrau des Beschuldigten und teils auch er selbst den ganzen Tag abwesend, sodass die Kinder alleine seien und zu einem anderen Mitbewohner gingen. Die Mitbewohner hätten zudem Streitereien aus der Wohnung gehört.