Die Eltern würden einen partnerschaftlichen und respektvollen Umgang sowohl miteinander als auch als Eltern zu den Kindern pflegen. Innerhalb der Familie herrsche ein herzliches und unbeschwertes Klima. Es werde viel gelacht und gespielt. Die Kinder hingen sehr an ihren Eltern und würden sich bei Problemen oder Unpässlichkeiten vertrauensvoll an diese wenden. Beide Eltern seien präsent, verlässlich und verfügbar und würden adäquat auf die Bedürfnisse ihrer Kinder eingehen. Der Beschuldigte verhalte sich gegenüber seinen Kindern gelassen und ruhig. Er erkläre ihnen viel und argumentiere kindgerecht bei Ansagen, Verboten oder Aufforderungen (pag.