Die nachfolgenden Erläuterungen beschränken sich auf die zwischenzeitlichen Entwicklungen. Am 8. April 2020 beauftragte die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (nachfolgend bKESB) die Stiftung T.________ mit einer Abklärung, ob für die Kinder W.________ und V.________ eine Gefährdung bestehe (pag. 2129). Aus dem Bericht gehen nahezu ausschliesslich positive Beobachtungen hervor. So würden die Eltern ihre Erziehungs- und Betreuungsverantwortung wohlwollend und liebevoll übernehmen, für einen regelmässigen Schlaf der Kinder, ausreichend Hygiene, Rituale und Kontinuität sorgen (pag.