Seit dem 1. März 2021 hat er bei der O.________AG eine Festanstellung erhalten. Gemäss den eingereichten Unterlagen (Arbeitszeugnis pag. 2275, Arbeitsvertrag pag. 2273 f, Einsatzvertrag pag. 2276) und den Angaben des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung (pag. 2304, Z. 36 ff.) ist er mit seiner Anstellung zufrieden und leistet gute Arbeit. So gelang es der Familie per 31. Dezember 2020 auch ihre langjährige Sozialdienstabhängigkeit zu beenden (pag. 2269). Der Beschuldigte befindet sich somit mittlerweile in einer gefestigten Arbeitsstruktur, aus der er – beim Aussprechen einer Landesverweisung – langfristig herausgerissen werden müsste.