und kam durch die am 9. Dezember 2008 in Bern geschlossene Ehe in den Besitz einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B; pag. 1403). Am 12. Juni 2014 wurde dem Beschuldigten die Niederlassungsbewilligung erteilt, welche am 19. September 2018 widerrufen wurde (pag. 1406 ff.). Der Beschuldigte kann somit eine relativ lange Anwesenheitsdauer in der Schweiz von 12.5 Jahren vorweisen, wovon er sich allerdings 6 Monate in Haft befand. Was die Arbeits- und Ausbildungssituation des Beschuldigten anbelangt, kann zunächst auf die Ausführungen im erstinstanzlichen Motiv verwiesen werden (pag. 2078 ff., S. 103 ff.